Von Dr. Jörn Krieger (ViSdP), firmierend unter „Medienbote Verlag“, Wodanstraße 11,
90461 Nürnberg, im folgenden "Medienbote" genannt.
| Präambel |
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| 1.1 |
Der Medienbote ist ein Nachrichtendienst mit exklusiven Meldungen, Hintergrundberichten und Analysen aus der Medienbranche. Schwerpunkt sind elektronische Medien, insbesondere neue Märkte, Inhalte und Konvergenz. Wir informieren über neue Entwicklungen in Bereichen wie Digital-TV, Pay-TV, HDTV, interaktive Dienste, IPTV, Diversifikation, Handy-TV und Web 2.0. |
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| 1.2 |
Der Medienbote erscheint wöchentlich donnerstags in elektronischer Form als PDF-Dokument und wird als Dateianhang per E-Mail zugestellt. An bundesweiten Feiertagen wird der Medienbote nicht ausgeliefert. Für Fälle höherer Gewalt [Serverausfall, Einbruch, Krankheit etc.] behält sich der Medienbote vor, einzelne Ausgaben auszusetzen. Ein Anspruch auf Minderung des Abonnentenpreises bzw. ein besonderes Kündigungsrecht für den Abonnenten begründet sich dadurch jedoch nicht. |
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| 1.3 |
Die Zielgruppe sind Führungskräfte und Entscheidungsträger in der Medienbranche in Deutschland, Österreich und der Schweiz (Radio- und Fernsehsender, Kabelnetzbetreiber, TV-Produktionsfirmen, Geräteindustrie, PR-/Marketing-Agenturen, Dienstleistungsunternehmen, Investmentgesellschaften, Anwaltskanzleien, Universitäten, Politiker, Landesmedienanstalten und Medienverbände). |
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| 1.4 |
Diese AGB finden Anwendung auf sämtliche Verträge vom Medienboten mit dem Kunden. Es gelten ausschließlich diese AGB. Abweichenden Regelungen wird widersprochen. Diese werden nur mit ausdrücklicher Anerkennung durch den Medienboten rechtsverbindlich. Diese AGB gelten zudem für zukünftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. |
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| 1.5 |
Mündliche Nebenabreden sind in Textform zu dokumentieren. Änderungen der Bedingungen, einschließlich dieser Bestätigungsklausel, sowie die Vereinbarung von Lieferterminen oder -fristen , die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Bestätigung durch den Medienboten. |
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| 2. Angebot und Preise |
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| 2.1 |
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen, Leistungen, Bestellungen und Aufträge, auch aus künftigen Geschäftsabschlüssen mit dem Medienboten. |
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| 2.2 |
Maßgebend sind die vom Medienboten genannten Preise zuzüglich der bei Lieferung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. |
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| 2.3 |
Angebote vom Medienboten sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich verbindlich zugesichert werden. Der Vertrag kommt mit der übereinstimmenden Abgabe einer entsprechenden Willenserklärung durch beide Parteien zustande. Diese Erklärung bedarf keiner besonderen Form. Insbesondere ist diese Erklärung per E-Mail zulässig und wirksam. |
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| 2.4 |
Im Fall des Zahlungsverzugs des Kunden ist der Medienbote berechtigt, einen pauschalierten Verzugsschaden in Höhe von 10 Prozent Zinsen jährlich über dem jeweils geltenden Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verlangen (http://www.basiszins.de). Der Kunde hat das Recht nachzuweisen, dass dem Medienboten infolge des Verzugs kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist. |
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| 2.5 |
Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung des Preises, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche von einem deutschen Gericht rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind. |
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| 2.6 |
Eine Zahlung gilt erst dann als erbracht, wenn der Medienbote darüber endgültig verfügen kann. |
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| 3. Leistung, Termine etc. |
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| 3.1 |
Der Medienbote liefert Meldungen, und zwar redaktionell aufbereitete – vorwiegend exklusive - Nachrichten zu Themen und Veranstaltungen wie unter Punkt 1.1. genannt. |
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| 3.2 |
Die Informationen werden entweder aufgrund von einzelnen Aufträgen oder im Abonnement zur Verfügung gestellt. Die Lieferung erfolgt elektronisch, entweder durch eine Verlinkung von Internetseiten, durch den Download von Dateien oder durch Versand von Dateien per E-Mail. |
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| 3.3 |
Die eingeräumten Rechte gelten nur für den vereinbarten Zweck, Sprachraum und Umfang zur einmaligen Nutzung. Jede erneute Nutzung oder sonstige Ausweitung des ursprünglich eingeräumten Nutzungsrechts ist nur mit der vorherigen, schriftlichen Zustimmung des Medienboten erlaubt. |
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| 3.4 |
Beiträge werden stets exklusiv für den jeweiligen Abonnenten angeboten. Es findet insbesondere keine Einräumung von spezifischen Nutzungsrechten an den Meldungen statt. Insbesondere ist es dem Abonnenten untersagt, die Beiträge des Medienboten weiterzuverbreiten, z.B. Dritten zur Nutzung zu überlassen. Insbesondere findet auch keine gleichzeitige Einräumung von Rechten für die Verwertung in anderen Nutzungsarten statt, z.B. Printmedien, Rundfunk oder auf CD-ROM. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, gilt das Nutzungsrecht ausschließlich für den registrierten Nutzer. |
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| 3.5 |
Die faktische bzw. technische Möglichkeit, dass der Mediendienst an andere Personen außerhalb des registrierten Nutzers weitergeleitet werden kann, begründet keine weitergehende Nutzungsrechtseinräumung durch den Medienboten, auch nicht innerhalb des gleichen Unternehmens. Das Recht des Nutzers ist ausschließlich auf seine Person beschränkt. Soweit eine Weiterleitung an Dritte durch den Nutzer erfolgen soll, bedarf dies einer gesonderten Vereinbarung und grundsätzlich auch Vergütung. Soweit sich der Mediendienst darüber hinaus Nutzerbeschränkungen vorsieht (z.B. Zugang nur per Passwort für registrierte Nutzer), so wird im Zweifel das Recht zur Nutzung begrenzt auf diesen Nutzerkreis eingeräumt. Jede vereinbarte und jede weitere Nutzung des Medienboten ist entgeltpflichtig. Die Höhe des Entgelts richtet sich nach Art und Umfang der Nutzung und ist vorher zu vereinbaren. Bei unberechtigter Nutzung oder Weitergabe des Medienboten wird vorbehaltlich weiterer Schadenersatzansprüche ein Mindesthonorar in Höhe des dreifachen zum Zeitpunkt der Verletzungshandlung jeweils geltenden Jahresabonnementpreises fällig. |
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| 3.6 |
Gegebenenfalls eingeräumte Nutzungsrechte können ohne Zustimmung des Medienboten auch dann nicht übertragen werden, wenn die Übertragung im Rahmen der Gesamtveräußerung eines Unternehmens oder der Veräußerung von Teilen eines Unternehmens geschieht (§ 34 Abs. 3 UrhG). Diese Klausel ist als gesonderte Vereinbarung gem. § 34 Abs. 4 UrhG anzusehen. |
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| 3.7 |
Das Material des Medienboten darf nicht weiterverarbeitet werden, insbesondere im Sinne des § 14 UrhG weder entstellt, noch sonst beeinträchtigt werden. Das Material darf nur zu Informationszwecken verwendet werden. Es darf in der Tendenz übernommen und selbstständig weiter redaktionell verwertet werden. Für den Fall dass der Nutzer Zitate aus dem Medienboten verwenden will, ist ein Urhebervermerk im Sinne des § 13 UrhG an geeigneter Weise anzubringen und zwar in einer Weise, die keinen Zweifel an der Identität des Urhebers und der Zuordnung zum einzelnen Beitrag lässt. Sammelnachweise reichen nur aus, sofern sich aus ihnen die zweifelsfreie Zuordnung des Urhebers zum Beitrag entnehmen lässt. Unterbleibt die Namensnennung des Medienboten nach § 13 UrhG, oder verstößt der Nutzer gegen § 14 UrhG, so hat der Medienbote Anspruch auf Schadenersatz in Form eines Zuschlages von 100 Prozent zum jeweiligen Nutzungshonorar zuzüglich eventueller Verwaltungskosten. Der Nutzer hat den Medienboten von aus der Unterlassung des Urhebervermerks oder Entstellung des Werks resultierenden Ansprüchen Dritter freizustellen. |
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| 4. Gewährleistung & Haftung |
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| 4.1 |
Der Medienbote übernimmt keinerlei Gewähr für Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Gleiches gilt auch für die Inhalte externer Websites, auf die der Medienbote über Hyperlinks direkt oder indirekt verweist und auf die der Medienbote keinen Einfluss hat. |
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| 4.2 |
Unabhängig von presserechtlichen Regelungen bemüht sich der Medienbote stets, eine ggf. missverständliche bzw. unzutreffende Nachricht unverzüglich im Einvernehmen mit dem Betroffen richtig zu stellen. |
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| 4.3 |
Die Internetseiten des Medienboten stehen grundsätzlich durchgehend zur Verfügung. Hiervon ausgenommen sind Revisions- und sonstige Wartungsarbeiten am System selbst, die der Erhaltung der Betriebsbereitschaft dienen. Der Medienbote übernimmt keine Haftung und Gewährleistung, soweit die Informationen aufgrund von Störungen bei den Lieferanten, Netzbetreibern, Internetprovidern und sonstigen Dritten nicht zur Verfügung stehen. |
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| 4.4 |
Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, soweit dem Medienboten nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Eine Haftung für Schäden wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft bleibt hiervon unberührt. In den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des konkret vereinbarten Auftragsentgelts beschränkt. Im Falle höherer Gewalt sind jegliche Schadensersatz- und Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. |
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| 5. Datenschutzbestimmungen |
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Der Medienbote weist gemäß § 33 BDSG darauf hin, dass personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung gespeichert und gegebenenfalls an beteiligte Kooperationspartner, Erfüllungsgehilfen und Dienstleister im notwendigen Umfang weitergeleitet werden. Der Kunde erklärt sich in diesem Zusammenhang mit der Zusendung von E-Mails einverstanden. |
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| 6. Schlussbestimmungen |
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| 6.1 |
Der Medienbote ist berechtigt, dritte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen mit der Erbringung von Teilen oder des ganzen Leistungsspektrums zu beauftragen. |
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| 6.2 |
Ein Verkauf von einzelnen Geschäftsbereichen des Medienboten oder ein Inhaber-, Gesellschafter- bzw. Rechtsformwechsel begründen kein Sonderkündigungsrecht. |
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| 6.3 |
Bei Einstellung des Dienstes des Medienboten erhält der Abonnent den entsprechenden prozentualen Anteil des Abonnementpreises zurückerstattet. |
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| 6.4 |
Chefredakteur [V.i.S.d.P.] und Herausgeber des Medienboten ist Dr. Jörn Krieger. Der Branchenexperte arbeitet seit 1992 als freier Journalist für in- und ausländische Zeitschriften und ist Fachbuchautor, spezialisiert auf Medienthemen. |
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| 6.5 |
„Medienbote“ ist geschütztes Unternehmenskennzeichen, § 5 Abs. 3 MarkenG. Jede unerlaubte kennzeichenmäßige Nutzung verpflichtet den Verletzer zur Zahlung einer angemessenen fiktiven Lizenzgebühr. |
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| 6.6 |
Für den Fall, dass der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, und in den übrigen Fällen wird der Sitz des Medienboten als Gerichtsstand vereinbart, soweit dies gesetzlich zulässig ist. |
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| 6.7 |
Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen die Anwendung deutschen Rechts. Auch im grenzüberschreitenden Verkehr gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. |
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| 6.8 |
Ist eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht. |